Unsere aktuellen Nachrichten

Stand: Freitag, 10. Mai 2024

  




10.06.2021
(Bereich: Sportpolitik)

Herne und NRW mit Inzidenzen unter 35 - somit neue Lockerungen ab Freitag, 11.6.21!

Ab 11.6.21 sind kontaktfreier Sport innen und Kontaktsport außen ohne Test in Herne zulässig. Siehe Tabelle


Regeln für den Sport in NRW ab 25.5.21 , Stand 9.6.21





10.06.2021
(Bereich: Breitensport)

Antragsfrist für "Förderung der Übungsarbeit" verlängert!

Der LSB-NRW hat in Absprache mit der Staatskanzlei des Landes NRW die Antragsfrist für das Förderprogramm „Förderung der Übungsarbeit“ bis zum 30.06.2021 verlängert. 






02.06.2021
(Bereich: Geschäftsstelle SSB)

Weitere Erklärungen zum Corona-Sport-Update 28.05.2021 - Stand 01.06.2021

Zu den im Corona-Update 13/2021 mitgeteilten Regeln für den Sport, die seit dem 28. Mai gelten, hat es zahlreiche Nachfragen gegeben. Außerdem wurde bereits einen Tag nach Erscheinen der Verordnung eine Überarbeitung vorgenommen. Die resultierenden Fragen greifen wir im Folgenden auf.

„Mitnahme“ von Erlaubnissen von Inzidenzstufe zu Inzidenzstufe

Wichtig ist in der neuen Systematik der drei Inzidenzstufen, dass die Erlaubnisse aus Stufe 3 in die Stufe 2, und die Erlaubnisse aus den Stufen 3 und 2 in die Stufe 1 „mitgenommen“ werden. Dies wurde von vielen Lesern*innen nicht nachvollzogen und wir haben daher an einigen Stellen die Erlaubnisse der Vorstufen in der nächsten Stufe noch einmal explizit aufgeführt. So bleibt zum Beispiel die in Stufe 3 geltende Testfreiheit für kontaktfreien Sport mit bis zu 25 Personen draußen und Kontaktsport draußen von Kinder-/Jugendgruppen bis einschließlich 18 Jahre in den Stufen 2 und 1 selbstverständlich erhalten.

Anfängerschwimmausbildung in Freibädern

Die Zahl der zugelassenen Kinder wurde von 20 Kinder auf 25 erhöht (in Schwimmhallen unverändert 10).

Umfang der Anfängerschwimmausbildung

Klargestellt wurde durch das MAGS NRW, dass unter die Anfängerschwimmausbildung auch Seepferdchenkurse und die Bronzekurse fallen.

Tests

Besonders viele Fragen haben uns zum Thema „Tests“ erreicht. Um Ihnen hier die Übersicht zu erleichtern, haben wir in der beigefügten Tabelle, welche zusammen mit der o. g. Orientierungshilfe zum Sportbetrieb zu betrachten ist, die Informationen zur Testpflicht im Sport noch einmal separat aufgeführt.

Grundsätzlich sind Tests aus anerkannten Testzentren oder begleitete Selbsttests (jeweils mit schriftlicher Bestätigung) notwendig. Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus! Nach der Neuregelung der Schultestungen sollen Schüler*innen nun auch schriftliche Testbescheinigungen durch die Schulen erhalten und diese dann zur Teilnahme am Vereinssport vorlegen können. Nach der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung besteht außerdem die Möglichkeit, im Verein selbst begleitete Selbsttests durchzuführen. Die Personen, die diese durchführen, benötigen eine zertifizierte Unterweisung. Nach positiven Erfahrungen in einigen SSB/KSB empfehlen wir den Bünden, zur Klärung der Möglichkeiten und Regularien auf ihre zuständigen Gesundheitsämter zuzugehen.

Zuschauer*innen

Für die Nutzung von Angeboten sieht die CornaSchVO für immunisierte Personen erhebliche Ausnahmen vor. Soweit in der CoronaSchVO z. B. für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Hausstände festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Das gilt aber nicht für die in der CoronaSchVO festgesetzten einrichtungsbezogene Personengrenzen pro Quadratmeter oder anteilige Kapazitätsbegrenzungen (z. B. 1/3 der Normalkapazität etc.).

 


Corona Regeln Sport 25.05. - Stand 01.06.

Test-Vorgaben im Sport





01.06.2021
(Bereich: Geschäftsstelle SSB)

Übersicht Corona-Regeln ab dem 28. Mai 2021


Corona-Regeln ab dem 28. Mai 2021





31.05.2021
(Bereich: Geschäftsstelle SSB)

Corona: ''SPORT-UPDATE'' Herne 28.05.2021

Bitte beachten Sie die Informationen der Stadt Herne zur neuen CoronsSchVO ab dem 28. Mai 2021.

Überraschenderweise hat die Landesregierung NRW die Coronaschutzverordnung (CoronsSchVO)  kurzfristig geändert. Neu ist nun, dass sich die Lockerungen aus 3 Inzidenzstufen ergeben. Für die Stadt Herne ist zur Zeit die Inzidenzstufe 3 (7-Tage-Inzidenz > 50 bis 100) gültig. Dies hat zur Folge, dass sich ab heute, 28.05.2021, für den Sport zusätzliche folgende Lockerungen ergeben:

1. ) Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 b) CoronaSchVO ist nun der Kontaktsport oder der kontaktfreie Sport unter freiem Himmel auf oder außerhalb von Sportanlagen (öffentlicher Raum) für Kinder & Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren in Gruppen von höchstens 25 Personen zuzüglich 2 Ausbildungs- und Aufsichtspersonen möglich.
Genesene und vollständig geimpfte Personen werden nicht mitgezählt!

2.) Des Weiteren ist nach § 14 Abs.2 Nr. 1 c) CoronaSchVO nun der kontaktfreie Sport unter freiem Himmel auf und außerhalb von Sportanlagen für höchstens 25 Personen ab 19 Jahren, einschließlich Ausbildungs- und Aufsichtspersonen, erlaubt! Genesene und vollständig geimpfte Personen werden nicht mitgezählt!

3.) Gemäß § 14 Abs. 2 6 a) ist nun der Zutritt von Zuschauer*innen zu Sportanlagen im Freien bis zu 100 Personen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Negativtest nach § § 7 CoronaSchVO (offiziell anerkannte Teststelle) - entfällt bei immunisierten Personen (genesen oder vollständig geimpft).
Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit nach § 8 CoronaSchVO (Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail aller Personen digital oder schriftlich erfassen - 4 Wochen Aufbewahrungsfrist). Einhaltung der Mindestabstände.








03.05.2021
(Bereich: Sportjugend)

Informationen zur automatischen Verlängerung der Juleica

Bundes- und Landeszentralstelle der Juleica beschließen Sonderregleung für das Jahr 2021.






28.04.2021
(Bereich: Geschäftsstelle SSB)

Corona ''SPORT-UPDATE'' 23.04.2021 - Ergänzungen

Ergänzungen:

1.) Die nach § 28 Abs. 1 Nr. 6 Infektionsschutzgesetz zugelassene kontaktlose Sportausübung im Freien auf Sportanlagen von maximal 5 Kindern im Alter von einschließlich 14 Jahren kann/können von ein oder zwei Ausbildungs- bzw. Aufsichtspersonen angeleitet werden. 

2.) Darüber hinaus besagt der § 28 Abs. 1 Nr 6 Infektionsschutzgesetz, dass die Anleitungspersonen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde (hier: die Stadt Herne) ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen müssen. 

Hierzu möchte ich mitteilen, dass der Krisenstab der Stadt Herne beschlossen hat, auf diese Anforderung zu verzichten, da nicht nachvollzogen werden kann, warum nur die Aufsichtspersonen einen bestätigten aktuellen Test vorlegen sollen. 

Der Krisenstab appelliert jedoch in diesem Kontext an alle Vereine, dass im Sinne der Eigenverantwortung die Aufsichtspersonen und Spieler*innen regelmäßig einen Selbsttest durchführen oder das kostenlose Angebot wahrnehmen, einen Schnelltest in einem offiziellen Testzentrum durchzuführen. 

Und wie immer - falls noch Fragen bestehen, steht das Team der Sportverwaltung Herne gerne unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung. 


 






23.04.2021
(Bereich: Geschäftsstelle SSB)

Corona: "SPORT-UPDATE" - 23.04.2021

Wie den Medien zu entnehmen ist, greift bei Kommunen, deren Sieben-Tage- Inzidenz an drei unmittelbar vor dem 23. April 2021 liegenden Tagen über den Schwellenwert von 100 lag, ab dem 24. April 2021 die sogenannte "bundeseinheitliche Notbremse". Zu diesen Kommunen zählt leider auch die Stadt Herne. 
Für den "Sport in Herne" ergeben sich daher folgende Änderungen:  Laut § 28b Abs. 1 Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes vom 22.04.2021 ist die Ausübung von Sport nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten (z. B. Tennis, Laufen), die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden. Des Weiteren ist die kontaktlose Ausübung des Sports für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres im Freien in Gruppen bis zu höchstens fünf Kindern und einer Anleitungsperson zulässig






22.04.2021
(Bereich: Geschäftsstelle SSB)

Stadt Herne _WICHTIG _ Informationen zur Coronaschutzverordnung

Wie den Medien zu entnehmen war, liegt der Inzidenzwert in Herne seit mehreren Tagen leider über der "200er-Marke". Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 19.04.2021 sieht gem. § 16. Abs.1 Nr. 4 vor, dass bei der Ausübung des Übungsbetriebes auf Sportanlagen unter freiem Himmel die zulässige Gruppengröße höchstens 10 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen betragen darf.  Laut aktueller Coronaschutzverordnung ist bis zu dieser Gruppenstärke nach wie vor die Vorlage eines tagesaktuellen und bestätigten Schnell- oder Selbsttest nicht notwendig! 
In diesem Kontext empfiehlt jedoch der Krisenstab der Stadt Herne, dass die Spieler*innen bzw. Trainer*innen regelmäßig einen Selbsttest durchführen oder das Angebot wahrnehmen, einen Schnell- oder Selbsttest in einem offiziellen Testzentrum durchzuführen. Diese Empfehlung soll dazu beitragen, das Infektionsgeschehen in Herne einzudämmen. Wir bitten daher alle Vereine, die einen Übungsbetrieb für Kinder bis einschließlich 14 Jahren auf Sportanlagen durchführen, die Eltern auf diese Empfehlung hinzuweisen - vielen Dank! 






15.04.2021
(Bereich: Qualifizierung)

Absage Qualifizierungsangebote bis 31.05.2021

Aufgrund der aktuell bundesweit weiter ansteigenden Inzidenzwerte und der anhaltenden Lockdown- Situation, wird der Landessportbund NRW e.V. mit seiner Sportjugend NRW  - und damit auch der SSB Herne e.V. - die Qualifizierungsmaßnahmen in Form von Präsenzveranstaltungen auch in den kommenden Wochen nicht anbieten. Aufgrund dessen werden alle in Präsenz terminierten Aus- und Fortbildungen sowie weitere Qualifizierungsveranstaltungen bis zum 31. Mai 2021 nicht durchgeführt und demzufolge terminlich verschoben oder abgesagt.   






15.04.2021
(Bereich: Breitensport)

Lauftreff Eröffnung im Gysenberg abgesagt!

Die für den 16.04. geplante Lauftreff Eröffnung im Gysenberg mussten wir pandemiebedingt absagen.






14.04.2021
(Bereich: Sportjugend)

Erfolgreiche Osterüberraschung der Sportjugend Herne

Insgesamt 750 Senior*innen in sieben Herner Alteneinrichtungen durften sich über gebastelte und mit Leckereien gefüllte Osterschafe freuen.






07.04.2021
(Bereich: Qualifizierung)

Informationen zur Lizenzverlängerung

Lizenzen der 1. und 2. Lizenzstufe (C, B) sind in der Regel vier Jahre gültig und müssen nach dieser Zeit in einem Fortbildungslehrgang verlängert werden. Diese Fortbildung wird meist innerhalb eines Wochenendlehrgangs durchgeführt. Für die Verlängerung innerhalb der regulären Frist braucht man 15 Lerneinheiten. Dann wir die Lizenz für 4 Jahre verlängert.






30.03.2021
(Bereich: Geschäftsstelle SSB)

LSB Cororna Update 8/2021 - neue Informationen

Für Herne gilt folgendes (Stand Dienstag 30.03.2021).

Training für Kinder bis zu einer Gruppengröße von 20 Personen + 2 Betreuer: Hier muss ein tagesaktuelles, bestätigtes Testergebnis vorliegen. Von ALLEN (auch von den Kindern).

Training für Kinde bis zu einer Gruppengröße zu 10 Personen + 2 Betreuer: Hier muss kein Testergebnis vorliegen.

Die Kontaktnachverfolgung muss bei beiden Varianten möglich sein – Listen mit Teilnehmer*innen müssen geführt werden! Bestätigtes Testergebnis bedeutet: Test muss von einer zugelassenen Teststelle (Test-Zentrum, Apotheke, Arzt stammen).






29.03.2021
(Bereich: NRW bewegt seine KINDER)

Osterspecial! Es geht weiter mit #trotzdemSPORT!

Osterspecial! Es geht weiter mit der Aktion #trotzdemSPORT! Es gibt neue Bewegungsangebote und Preisgelder für Sportvereine , damit auch an den Ostertagen Abwechslung garantiert ist:  






29.03.2021
(Bereich: Geschäftsstelle SSB)

LSB Cororna Update 7/2021 - neue Informationen

Der Sportbetrieb bleibt weitgehend im bisherigen Umfang möglich und erfährt durch die Zulassung von Anfänger- und Kleinkindeschwimmkursen in kleinen Gruppen sogar noch eine Erweiterung. Jedoch weisen wir daraufhin, dass Erlasse von der Kommune - also der Stadt Herne - umgesetzt werden und somit abweichende Regeln und Umsetzungen gelten können. 






25.03.2021
(Bereich: Qualifizierung)

Keine Qualifizierungsangebote bis 30.04.2021

Aufgrund der aktuell bundesweit wieder ansteigenden Inzidenzwerte und der verlängerten Lockdown-Situation bis zum 18.04.2021, ist die Qualifizierungsarbeit in Form von Präsenzveranstaltungen auch in den kommenden Wochen nicht absehbar. 






24.03.2021
(Bereich: Integration durch Sport)

Pink gegen Rassismus - Sportpolitische Erklärung des SSB (2012!)

Im Rahmen der internationalen Wochen gegen Rassismus und unserer Initiative “Pink gegen Rassismus” hat am 23.3.21 ein Online-Workshop “Argumentationstraining gegen Rechts” für Vereinsvertreter stattgefunden.  Wie von den Teilnehmern gewünscht, werden wir sobald möglich weitere Seminare zum Thema anbieten.

Aus diesem aktuellen Anlass möchten wir auf unsere  Sportpolitische Erklärung aus dem Jahr 2012 (!) hinweisen. Diese finden Sie im Service/Download Bereich unter: SSB-Positionen zu gesellschaftlich relevanten Themen. Kurz gefasst: “Im Sportverein ist kein Platz für Antidemokraten.” (Dr. Klaus Balster)






25.03.2021
(Bereich: Breitensport)

Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen 2021

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Vor dem Hintergrund der Pandemiebedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.





<<      <    Seite 8 / 9    >      >>

Nach oben scrollen