Unsere aktuellen Nachrichten



25.03.2021

Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen 2021

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Vor dem Hintergrund der Pandemiebedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet. Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.

Eine Antragstellung ist ab dem 15.03.2021 möglich!

Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 09.06.2021. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung. Entsprechend Nr. 7.1 der Förderrichtlinie werden später eingehende Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und können auf Basis eventueller Rückflussmittel aus den Vorjahren nachträglich bewilligt werden. Dabei kann nicht garantiert werden, dass noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW  gestellt werden.

https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite





Nach oben scrollen