Führungszeugnis

Der Gesetzgeber beabsichtigt mit der Neufassung des § 72a SGB VIII, die Kinder und Jugendlichen besser vor den Folgen sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit zu schützen. Die Träger der Jugendarbeit (also auch die Sportvereine) müssen nun sicherstellen, dass keine Personen in der Jugendarbeit beschäftigt werden, die wegen einer sexuell motivierten Straftat vorbestraft sind. Dies erreichen die Vereine nach den gesetzlichen Bestimmungen auch dadurch, dass sie sich von den Übungsleiter*innen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen. Betroffen sind dabei diejenigen neben- und ehrenamtlich Beschäftigten, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder in einem vergleichbaren Kontakt zu ihnen stehen. Die Entscheidung, ob im konkreten Einzelfall ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss, entscheidet der Verein selbst anhand von Kriterien wie Art, Intensität und Dauer des Kontakts. Um die gesetzlichen Vorgaben auf lokaler Ebene umzusetzen, hat die Stadt Herne mit den einzelnen Trägern der Jugendarbeit (also auch den Sportvereinen) eine kreisweit abgestimmte Vereinbarung abgeschlossen. Die Vereine wurden dazu bereits einzeln angeschrieben. Sicher kann die Forderung eines erweiterten Führungszeugnisses für Diskussionen und Nachfragen in den Vereinen sorgen. Diese neue gesetzliche Regelung sollte jedoch auch als ein wichtiger Baustein zum Schutze der Kinder- und Jugendlichen und auch der Betreuer*innen gesehen werden. Nicht allein aus diesem Grunde empfehlen wir den Vereinen, die Vorlage eines Führungszeugnisses für alle Übungsleiter*innen vorzuschreiben, die in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind. Eine einheitliche Regelung innerhalb des Vereins hilft interne Konflikte zu vermeiden.

In Herne sind die Führungszeugnisse übrigens für rein Ehrenamtliche Mitarbeiter kostenlos. Wir wissen um den großen bürokratischen Aufwand für die Vereine und sind gerne bei dem Vertrag der Stadt Herne behilflich.

Antrag Führungszeugnis Vorlage ausfüllbar

Ihre Ansprechpartnerin:

Petra Herrmann-Kopp

Telefon: 02323 9192385
E-Mail: petra.herrmann-kopp(at)ssb-herne.de

Downloads