Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt

In 2022 ist das neue Landeskinderschutzgesetz NRW in Kraft getreten. Das Gesetz hat das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor allen Formen der Gewalt zu schützen und die strukturellen Rahmenbedingungen zu verbessern. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass alle Organisationen, die Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten, zukünftig Schutzkonzepte vorweisen müssen.

Um den Vorschriften des Landeskinderschutz- gesetzes NRW zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten frühzeitig vor Einführung einer Frist Rechnung zu tragen, müssen bis zum 31.12.2024 vier Meilensteine erreicht werden Anforderungen_Umsetzung-von-Schutzkonzepten-im-Sport-in-NRW.pdf

  • Beschlussfassung für ein Schutzkonzept zur „Prävention von und Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt“
  • Durchführung einer organisationsspezifischen Risikoanalyse 2024 Beschreibare Broschuere_Workbook_Schutzkonzepte_final
  • Beschluss und Benennung von mind. einer Ansprechperson. Veröffentlichung der Kontaktdaten der AP auf der verbandseigenen Homepage. Eine Qualifizierung wird dringend empfohlen.
  • Einsichtnahme in das Erweiterte Führungszeugnis/ Ehrenkodex für haupt-, neben- und ehrenamtlich tätige Personen, die im Kinder- und Jugendsport bzw. -verbandsarbeit tätig sind. (gemäß SGB VIII §72a) Empfohlen: Einsichtnahme auch bei Vorstands-/ Präsidiumsmitgliedern im Sinne der Vorbildfunktion.  Antrag Führungszeugnis Vorlage ausfüllbar

Dieses gilt für:

  • für Kreis-/Stadtsportbünde und Fachverbände. 
  • für Sportvereine, die KJFP-Mittel (Jugendpflegemittel) erhalten.

Für Sportvereine, die nicht unter die vorgenannten Regeln fallen, liegen bisher noch keine Fristen vor. Vereinen wird jedoch empfohlen, sich auf den Weg zu machen, da sie auch von dem Gesetz betroffen sind.

-> Nächste SSB- Informations-Veranstaltungen zu dem Thema:  18.11.2025!

Handlungsleitfaden_fuer_Vereine

Safe_Sport

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Unterstützung durch die Stadt Herne

Weitere Informationen findet ihr auf der Homepage des Landessportbundes NRW.

Ihre Ansprechpartner:

Petra Herrmann-Kopp  02323 919285 petra.herrmann-kopp(at)ssb-herne.de