Kinderschutz
Nächste SSB Informationsveranstaltung zum Kinderschutz/Prävention am 18. Oktober 2023 in Herne:
https://www.meinsportnetz.nrw/praevention-sexualisierter-gewalt/g2023-5005-45250
In 2022 ist das neue Landeskinderschutzgesetz NRW in Kraft getreten. Das Gesetz hat das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor allen Formen der Gewalt zu schützen und die strukturellen Rahmenbedingungen zu verbessern. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass alle Organisationen, die Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten, zukünftig Schutzkonzepte vorweisen müssen.
Um den Vorschriften des Landeskinderschutzgesetzes NRW zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten frühzeitig vor Einführung einer Frist Rechnung zu tragen, gilt laut den Beschlüssen durch die Mitgliederversammlung des Landessportbundes NRW am 25.02.2023 und den Jugendtag der Sportjugend NRW am 3.11.2022, die Pflicht zur Implementierung von Schutzkonzepten bis zum:
- 31.12.2024 für Kreis-/Stadtsportbünde und Fachverbände.
- 31.12.2024 für Sportvereine, die KJFP-Mittel (Jugendpflegemittel) erhalten.
Für Sportvereine, die nicht unter die vorgenannten Regeln fallen, liegen bisher noch keine Fristen vor. Vereinen wird jedoch empfohlen, sich auf den Weg zu machen, da sie auch von dem Gesetz betroffen sind.
Wir bieten in Form von Veranstaltungen, Work-Shops und Informations-Materialien Hilfe für die Herner Verein an.
Handlungsleitfaden_fuer_Vereine
Unterstützung durch die Stadt Herne
http://Angebote und Hilfen bei sexueller Gewalt (padlet.com)
Weitere Informationen findet ihr auf der Homepage des Landessportbundes NRW.
Ihre Ansprechpartnerin:
Petra Herrmann-Kopp
Telefon: 02323 9192385
E-Mail: petra.herrmann-kopp(at)ssb-herne.de