Jugendpflegemittel

Jugendabteilungen Herner Sportvereine haben die Möglichkeit, sogenannte „Jugendpflegemittel“ in Anspruch zu nehmen. Hierbei handelt es sich um öffentliche Gelder, die durch die Sportjugend Herne an die Herner Vereine ausgezahlt werden mit der Maßgabe, diese Mittel zweckgebunden für jugendpflegerische Maßnahmen zu verwenden. Dieses sind u.a. Elternabende, Kinderfeste, Kinder- und Jugend-Discos, Wochenendfreizeiten, Jugenderholungen (Ferienfreizeiten)…

Zu beachten ist hierbei, dass der jeweilige Verein „Veranstalter“ dieser Maßnahmen sein muss. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass z. B. die Teilnahme am Herner Rosenmontagszug oder am Cranger Kirmes-Umzug nicht bezuschusst wird.
Um Jugendpflegemittel in Anspruch nehmen zu können, muss der Sportjugend seitens der interessierten Vereine zunächst eine Jahresplanung aller beabsichtigten Maßnahmen eingereicht werden. Anschließend muss jede durchgeführte Veranstaltung mittels eines Verwendungsnachweises unter Beifügung eines Programms und der Original-Belege (bei Wochenendfreizeiten und Jugenderholungen auch Teilnehmerliste) abgerechnet werden. Sowohl bei der Jahresplanung, als auch der Abrechnung, sind bestimmte Fristen zu beachten. Diese finden sie im Anschluss oder im Bereich Fristen.

Vereine, die Jugendpflegemittel beantragen, müssen mit der Stadt Herne die Vereinbarung zum Kinderschutz geschlossen haben!

Die Auszahlung der Jugendpflegemittel erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Jugendwarte-Abschlusstagung im Dezember eines Jahres. D. h., der Verein geht zunächst in Vorleistung und erhält die Gelder immer erst nachträglich. Im Übrigen ist anzumerken, dass es -gestaffelt nach der Anzahl der jugendlichen Vereinsmitglieder- Höchstzuschussgrenzen für die Vereine gibt.
Ihre Ansprechpartner:

Christian Tolksdorf
Beauftragter für Jugendpflegemittel
02323 53693 (Geschäftsstelle SSB)
sportjugend(at)ssb-herne.de

Denis Wessel
Beauftragter für Jugendpflegemittel
01577 8820233
Denis.Wessel(at)ssb-herne.de

Sprechstunde und Auskünfte nach vorheriger Terminvereinbarung.

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