Sporthelfer-Ausbildung in der Schule

Für Bewegung in Schule und Verein

Vorausgesetzt wird, dass die Schule über qualifizierte Lehrkräfte für die SH I Ausbildung verfügt.

Die Qualifizierung kann sowohl über die zuständige Bezirksregierung als auch über ein Einstiegsgespräch der neuen Lehrkraft mit dem Bund plus die Absolvierung der Aufbauqualifizierung Sporthelfer der Sportjugend NRW erlangt werden. Vorteil des Weges über den Bund ist, dass die Lehrkräfte sowohl in der Schule als auch für den Bund die Sporthelfer I und II Ausbildung umsetzen können.

Intererssierte Schulen und Lehrkräfte wenden sich bitte an:

für eine Qualifizierung über die Bezirksregierung an den Berater im Schulsport Sebastian Strack unter bis.herne.sstrack@gmail.com

für eine Qualifizierung über die Sportjugend NRW an Petra Herrmann-Kopp unter petra.herrmann-kopp@ssb-herne.de

 

Ab dem Schuljahr 2021/22 wird das Meldeverfahren von Sporthelfer I Ausbildungen an Schulen über die Kreis- und Stadtsportbünde abgewickelt. Gleichzeitig wird aufgrund der Datenschutzgrundverordnung die Datenerfassung angepasst. Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

Die Lehrkraft meldet die geplante Sporthelfer Ausbildung beim zuständigen Bund an (nicht mehr bei der Sportjugend NRW). Aus organisatorischen Gründen bitte mit mind. 6 Wochen Vorlauf. Anmeldung beim Stadtsportbund Herne e.V. bei Petra Herrmann-Kopp unter petra.herrmann-kopp@ssb-herne.de

Der Bund kontaktiert daraufhin die Lehrkraft der Schule und stellt folgende Informationen und Unterlagen zur Verfügung:

    1. einen Link mit Zeitfenster zur Eintragung der Anmeldedaten der Schüler*innen auf dem Qualifizierungsportal des LSB NRW (www.qualifizierung-im-sport.de)
    2. einen Elterninformationsbrief, die Datenschutzinformation und einen Datenerfassungsbogen für Schüler*innen

Aufgabe der Lehrkraft ist es, die von den Eltern der Schüler*innen unterschriebenen  Datenerfassungsbögen an den Bund zurückzuschicken und die Daten der Schüler*innen in der Datenbank für Qualifizierung (Veasy) einzutragen.

Nach Abschluss der Sporthelfer I Ausbildung bestätigt die Lehrkraft gegenüber dem Bund den erfolgreichen Abschluss der vorangemeldeten Schüler*innen. Die Lehrkraft dokumentiert mit  einer Unterschrift  die erfolgreiche Teilnahme der Sporthelfer*innen in der vom Bund angelegten Teilnehmerliste und gibt diese an den Bund zurück.

Der Bund löst den Versand der Sporthelfer Qualifizierungsnachweise (Neu: vollständig ausgefüllt – vormals mussten Namen der Schüler*innen händisch eingetragen werden) und der T-Shirts an die Schule aus.

Nach oben scrollen