Datenschutz im Verein

um 25.05.2018 gelten europaweit die Vorschriften und Maßgaben nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 30.06.2017.  Die DSGVO gilt nicht nur für kommerzielle Unternehmen, sondern auch für Vereine und Verbände. Vereine und Verbände müssen sich mit den neuen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung vertraut zu machen, und die notwendigen Anpassungen und die Umstellung vornehmen. Zum Januar 2019 hat der Landessportbund eine neue komprimierte aktuelle Broschüre heraus gebracht. Diese finden Sie im Download Bereich.

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