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31.05.2021

Corona: ''SPORT-UPDATE'' Herne 28.05.2021

Überraschenderweise hat die Landesregierung NRW die Coronaschutzverordnung (CoronsSchVO)  kurzfristig geändert. Neu ist nun, dass sich die Lockerungen aus 3 Inzidenzstufen ergeben. Für die Stadt Herne ist zur Zeit die Inzidenzstufe 3 (7-Tage-Inzidenz > 50 bis 100) gültig. Dies hat zur Folge, dass sich ab heute, 28.05.2021, für den Sport zusätzliche folgende Lockerungen ergeben:

1. ) Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 b) CoronaSchVO ist nun der Kontaktsport oder der kontaktfreie Sport unter freiem Himmel auf oder außerhalb von Sportanlagen (öffentlicher Raum) für Kinder & Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren in Gruppen von höchstens 25 Personen zuzüglich 2 Ausbildungs- und Aufsichtspersonen möglich.
Genesene und vollständig geimpfte Personen werden nicht mitgezählt!

2.) Des Weiteren ist nach § 14 Abs.2 Nr. 1 c) CoronaSchVO nun der kontaktfreie Sport unter freiem Himmel auf und außerhalb von Sportanlagen für höchstens 25 Personen ab 19 Jahren, einschließlich Ausbildungs- und Aufsichtspersonen, erlaubt! Genesene und vollständig geimpfte Personen werden nicht mitgezählt!

3.) Gemäß § 14 Abs. 2 6 a) ist nun der Zutritt von Zuschauer*innen zu Sportanlagen im Freien bis zu 100 Personen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Negativtest nach § § 7 CoronaSchVO (offiziell anerkannte Teststelle) - entfällt bei immunisierten Personen (genesen oder vollständig geimpft).
Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit nach § 8 CoronaSchVO (Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail aller Personen digital oder schriftlich erfassen - 4 Wochen Aufbewahrungsfrist)
Einhaltung der Mindestabstände

Wir bitten alle Vereine, die bereits ein Hygienekonzept beim Fachbereich Sport der Stadt Herne eingereicht und entsprechend genehmigt bekommen haben, ihre Hygienekonzepte anzupassen. Eine erneute Vorlage beim Fachbereich Sport der Stadt Herne ist nicht notwendig! Die Aktualisierung ist aber notwendig, falls der Kommunale Ordnungsdienst das Hygienekonzept vor Ort prüfen sollte. 

Vereine, die nun den Übungsbetrieb erstmals wieder aufnehmen möchten, reichen bitte ein entsprechendes Hygienekonzept einschließlich Belegungsplan beim Fachbereich Sport der Stadt Herne unter sportamt @herne. de zwecks Genehmigung ein.

Das aktualisierte Merkblatt füge ich als Anhang bei.

Hinweise:
Sobald die Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz > 35 und < 50)  für Herne gilt, wird eine erneute Nachricht per E-Mail an alle Vereine erfolgen, da dann weitere Lockerungen in Kraft treten (dann auch für den Sport in geschlossenen Räumen).


Am kommenden Donnerstag, 03.06.2021, ist Feiertag - an diesem Tag darf ein Übungsbetrieb nicht stattfinden!


Nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 dürfen auch folgende Personen Sport ohne Einhaltung des Mindestabstandes (also auch Kontaktsport) ausüben:
Personen des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung 
Personen aus zu 2 Hausständen ohne Personenbegrenzung zuzüglich genesene oder vollständig geimpfte Personen
Gruppe aus Immunisierten Personen (vollständig geimpft oder genesen)

 

Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 dürfen nun bis maximal 10 Kinder an der Anfängerschwimmausbildung und dem Kleinkinderschwimmen teilnehmen.

Für Fragen steht das Team der Sportverwaltung Herne gerne unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.





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