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22.04.2021

Stadt Herne _WICHTIG _ Informationen zur Coronaschutzverordnung

Wie den Medien zu entnehmen war, liegt der Inzidenzwert in Herne seit mehreren Tagen leider über der "200er-Marke". Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 19.04.2021 sieht gem. § 16. Abs.1 Nr. 4 vor, dass bei der Ausübung des Übungsbetriebes auf Sportanlagen unter freiem Himmel die zulässige Gruppengröße höchstens 10 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen betragen darf.  Laut aktueller Coronaschutzverordnung ist bis zu dieser Gruppenstärke nach wie vor die Vorlage eines tagesaktuellen und bestätigten Schnell- oder Selbsttest nicht notwendig! 

In diesem Kontext empfiehlt jedoch der Krisenstab der Stadt Herne, dass die Spieler*innen bzw. Trainer*innen regelmäßig einen Selbsttest durchführen oder das Angebot wahrnehmen, einen Schnell- oder Selbsttest in einem offiziellen Testzentrum durchzuführen. Diese Empfehlung soll dazu beitragen, das Infektionsgeschehen in Herne einzudämmen. Wir bitten daher alle Vereine, die einen Übungsbetrieb für Kinder bis einschließlich 14 Jahren auf Sportanlagen durchführen, die Eltern auf diese Empfehlung hinzuweisen - vielen Dank! 

Nach wie vor sieht die Stadt Herne von einer pauschalen Öffnung aller Sportplätze ab. Vereine, die den Übungsbetrieb für Kinder bis einschließlich 14 Jahren im Freien auf Sportanlagen durchführen möchten, müssen dies beim Fachbereich Sport der Stadt Herne beantragen. 

Darüber hinaus bitten alle Vereine, die bereits einen Antrag gestellt und eine entsprechende Genehmigung erhalten haben um Mitteilung, falls sich im Belegungsplan Änderungen ergeben sollten. 

Die Sportanlagen stehen nach wie vor auf Antrag wie folgt zur Verfügung: 
montags bis freitags: 16:00 bis 19:00 Uhr 
samstags: 09:00 bis 17:00 Uhr 
sonntags: geschlossen 

Alle weiteren bekannten Coronaregeln, wie z. B. Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit, Einhaltung eines dauerhaften Mindestabstandes von 5 m zwischen den einzelnen Gruppen und Ausschluss von unzulässigen Nutzungen, sind weiterhin zu beachten. Die beim Fachbereich Sport der Stadt Herne eingereichten und genehmigten Hygienekonzepte sind weiterhin strikt einzuhalten. 

Für weitere Fragen steht das Team der Sportverwaltung unter den bekannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung. 


 





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