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07.04.2021

Informationen zur Lizenzverlängerung

Lizenzen der 1. und 2. Lizenzstufe (C, B) sind in der Regel vier Jahre gültig und müssen nach dieser Zeit in einem Fortbildungslehrgang verlängert werden. Diese Fortbildung wird meist innerhalb eines Wochenendlehrgangs durchgeführt. Für die Verlängerung innerhalb der regulären Frist braucht man 15 Lerneinheiten. Dann wird die Lizenz für 4 Jahre verlängert.

Ist die Lizenz abgelaufen, so sieht der DOSB für fast alle Lizenzen folgendes vor: 

Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere drei Jahre.

Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 30 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.

Im vierten und fünften Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 45 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.

Bei einer Überschreitung um mehr als fünf Jahren: Neuerwerb durch Wiederholung der gesamten Ausbildung.

Für die Rehasportlizenzen „Sport in Herzgruppen“ und „Innere Medizin“ gelten nachfolgende Regelungen:

Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 Lerneinheiten erfolgt eine Verlängerung um zwei Jahre.

Im zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit 30 Lerneinheiten erfolgt eine Verlängerung um drei Jahre.

Bei einer Überschreitung um mehr als zwei Jahren: Neuerwerb durch Wiederholung der gesamten Ausbildung.

 

Diese Regelung ist nur dann als verbindlich anzusehen, wenn die Lizenz tatsächlich über den Landessportbund NRW e.V. erworben worden ist. 

 





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