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07.12.2021

Aktuelle Coronaschutzverordnung: "Sport-UP-DATE" (04.12.2021) Stadt Herne

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde. 

die Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) wurde zum 04.12.2021 aktualisiert. Zu meiner E-Mail vom 26.11.2021 haben sich keine gravierenden Änderungen ergeben, sodass die Regelungen laut meiner E-Mail vom 26.11.2021 weiterhin, bis auf nachfolgende Änderung, Gültigkeit besitzen: 
Bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 sind zur eigenen Ausübung u. a. sportlicher Aktivitäten auch Schüler*innen im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt. Somit gilt auch für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren die 3G-Regel bis zum 16.01.2022 (neben der Gruppe bis einschließlich 15 Jahren). 
Beide v. g. Gruppen gelten aufgrund der verbindlich durchgeführten Schultestungen auch ohne Nachweis als getestet - außer in den Ferien. 

 Für weitere Fragen  steht das Team der Sportverwaltung Herne unter den bekannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung. 
Freundliche Grüße
Rüdiger Döring





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