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16.02.2023

55,2 Millionen Euro Soforthilfe für Energiemehrkosten

Die offizielle Antragsfrist beginnt voraussichtlich am 01.03.2023. Förderanträge können dann nur über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

Ab sofort steht ein Muster des Antrags zur Ansicht bereit, damit Vereine sich bereits über die benötigten Angaben einen Überblick verschaffen und die Informationen und Unterlagen vorab zusammenstellen können.

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/jetzt-vorbereiten-antragsmuster-fuer-energiekrisenhilfe-online





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