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10.02.2022

LSB Corona Update 6/2022

Klarstellung zum gestrigen Update 6/2022

Auch 16- und 17-jährige gelten als immunisiert, aber nur wenn sie getestet sind!

Das Gesundheitsministerium hat dann gestern Nachmittag noch eine Präzisierung/Klarstellung vorgenommen, über die wir Sie hiermit informieren: Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert. Aber dies gilt nur, wenn Sie über einen Schultest, oder einen Bürgertest oder einen beaufsichtigten Selbsttest (vor Ort vor dem jeweiligen Sportangebot) getestet sind

 

Corona-Schutzverordnung ab 09.02.2022

Auch 16- und 17-jährige gelten als immunisiert!

Status „getestet“ gilt für alle Schüler unabhängig vom Alter!

2G+ für Sport in Innenräumen bleibt bestehen!

Seit heute, 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:

  • Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).
  • Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.

Bitte lassen Sie sich nicht von Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW von gestern ist noch gestern Abend in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!

Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben. Auch hierzu haben wir Ihnen eine aktualisierte Übersicht beigefügt. 





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