ALLGEMEINE LEHRGANGS- UND KURSBEDINGUNGEN
FÜR DIE QUALIFIZIERUNG RUHR
Folgende Allgemeine Lehrgangs- und Kursbedingungen gelten
für die Stadtsportbünde Bochum, Dortmund, Hagen, Herne und
den Kreissportbund Ennepe-Ruhr im Qualifizierungszentrum
Ruhr, der Initiative der rechtlich selbstständigen Bünde, und deren
Kooperationspartner vor Ort die Bildungswerkaußenstellen des
Landessportbundes NRW, die jeweiligen Sportjugendorganisationen
und Fachverbände, die ebenfalls neben den Bünden als Veranstalter
auftreten:
1. Anmeldung/Zahlung
Die Anmeldung ist schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) an die
Geschäftsstelle des in der Lehrgangs- und Kursbeschreibung als
Veranstalter benannten SSB/KSB zu richten. Darüber hinaus gibt
es die Möglichkeit, sich online über das Qualifizierungsportal des
Landessportbundes im Internet www.qualifizierungimsport.de
anzumelden. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
berücksichtigt und schriftlich bestätigt.
Mit der Anmeldung erteilt jede(r) Teilnehmer/in sein/ihr Einverständnis
zum Einzug der Veranstaltungsgebühr(en) per Lastschrift.
Wird die Lastschrift aus von dem/der Teilnehmer/in zu vertretenden
Gründen von der Bank nicht eingelöst, werden die
anfallenden Gebühren dem/der jeweiligen Teilnehmer/in in Rechnung
gestellt. Die Einzugsermächtigung gilt nur für die auf der
Anmeldekarte vermerkte(n) Veranstaltung(en).
Der Einzug der Veranstaltungsgebühr(en) erfolgt nach dem Versand
der Einladung.
In Ausnahmefällen erfolgt eine Rechnungsstellung. Die Rechnung
ist sofort fällig.
Die Teilnahmegebühren sind dem Lehrgangs- und Kursverzeichnis
zu entnehmen und sind, soweit nicht anders vermerkt, mehrwertsteuerfrei.
2. TeilnehmerInnenzahl
Alle Veranstaltungen erfordern eine MindestteilnehmerInnen-Zahl
von grundsätzlich 12 Personen, es sei denn in der Lehrgangs- und
Kursbeschreibung ist ausdrücklich eine andere MindestteilnehmerInnen-
Zahl benannt. Die jeweiligen Veranstalter können in Ausnahmefällen
die Mindestteilnehmerzahl auch unterschreiten.
Wird die erforderliche MindestteilnehmerInnen-Zahl nicht erreicht,
behält sich der jeweils ausrichtende SSB/KSB das Recht vor, die Veranstaltung
abzusagen. Die TeilnehmerInnen werden in diesem Fall
schriftlich oder telefonisch spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
benachrichtigt. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem
Fall in voller Höhe zurückerstattet.
3. Mindestalter / Teilnahmevoraussetzung
An den Veranstaltungen kann jeder teilnehmen. Es sei denn der
Veranstalter sieht besondere Teilnahmebedingungen vor. Bei
minderjährigen TeilnehmerInnen ist eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten
erforderlich.
4. Ausrüstung
Alle Sport- und Übungsstätten dürfen nur mit sauberen Sportschuhen
ohne färbende Sohlen betreten werden. Die ReferentInnen
sind berechtigt, TeilnehmerInnen den Zutritt und die Teilnahme
bei Nichtbeachtung zu versagen.
5. Programmänderungen
Wir bemühen uns zur Durchführung der für die Veranstaltung jeweils
angegebenen Termine. Programm-, Termin- und Ortsänderungen
lassen sich jedoch nicht immer vermeiden. Ein Anrecht
auf bestimmte ReferentInnen und/oder Veranstaltungsorte besteht
nicht. Änderungen werden, soweit erforderlich, rechtzeitig
mitgeteilt.
Anmeldung zur Qualifizierung 2013
Änderungen und Berichtigungen nach Drucklegung bleiben vorbehalten.
6. Urheberrecht
Die Arbeitsunterlagen des Veranstalters sind urheberrechtlich geschützt
und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung
des Veranstalters vervielfältigt oder verbreitet werden. Der
Veranstalter behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen
stehen exklusiv den Teilnehmern zur Verfügung.
7. Haftung/Versicherung
Eine Haftung für persönliche Gegenstände, die während der Veranstaltung
verloren gehen, wird nicht übernommen. Es wird ausdrücklich
empfohlen, wertvolle Kleidung, Wertsachen, Schlüssel
u. a. nicht im Umkleideraum zu belassen.
Alle Teilnehmer/innen sind während der Veranstaltung und auf
dem direkten Weg zu oder von der Veranstaltung, für die der Versicherungsschutz
besteht, unfall-, kranken- und haftpflichtversichert
im Rahmen des Sportversicherungsvertrages der Sporthilfe
e.V. des Landessportbundes NRW. Es gilt das jeweils gültige Merkblatt,
welches beim Veranstalter zur Einsichtnahme vorliegt. Sie
können sich über die Versicherungsleistungen auch online über
das Versicherungsbüro ARAG-Sport24 (www.ARAG-Sport.de) informieren.
Die veranstaltenden SSB/KSB oder andere Veranstalter sind für
ihre jeweiligen Angebote inhaltlich und wirtschaftlich selbst verantwortlich.
8. Datenschutz
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Stadtsportbünde Bochum,
Dortmund, Hagen, Herne und der Kreissportbund Ennepe-Ruhr
das Bundesdatenschutzgesetz einhalten und gem. § 28 BDSG die
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
ausschließlich für eigene Zwecke vornehmen sowie Daten nur für
den Zweck erheben, für den sie auch genutzt werden. Die Stadtsportbünde
Bochum, Dortmund, Hagen, Herne und der Kreissportbund
Ennepe-Ruhr verpflichten sich, die erhobenen Daten
nur als Mittel zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke und satzungsgemäßer
Aufgaben zu verwenden.
Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass Sie mit Ihrer Anmeldung zu
unseren Lehrgängen und/oder Kursen Ihr Einverständnis für die
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen
Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des jeweiligen
SSB/KSB erklären.
Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit der
Veröffentlichung von während der Veranstaltung erstellten Fotomaterials
einverstanden.
Der/die Teilnehmer/in erklärt sich ferner damit einverstanden,
von den SSB/KSB über deren Angebote per Post, E-Mail oder Telefon
informiert zu werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
9. TeilnehmerInnenverwaltung
Der Landessportbund NRW sowie die landesweit tätigen Qualifizierungszentren
wickeln alle Qualifizierungsmaßnahmen im
Sport in Nordrhein-Westfalen über das zentrale EDV-Kurs- und
Lehrgangsprogramm „..ProQua“ ab. Wir machen Sie darauf aufmerksam,
dass Sie mit Ihrer Anmeldung Ihr Einverständnis für die
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen
Daten über diese zentrale Datenbank im Rahmen der Zweckbestimmung
des Landessportbundes NRW sowie der landesweit tätigen
Qualifizierungszentren erklären.
Wie auch unter 7. Datenschutz verlautbart, verpflichten sich der
Landessportbund und die beteiligten Qualifizierungszentren
selbstverständlich, diese Daten nur ausschließlich zum Zwecke
der Erfüllung der eigenen Geschäftszwecke und satzungsgemäßen
Aufgaben zu verwenden.
10. Stornierung/Rücktritt
Stornierung oder Rücktritt ist schriftlich (per Post oder Fax) an die
Geschäftsstelle des in der Lehrgangs- und Kursbeschreibung als
Ausrichter benannten SSB/KSB zu richten.
Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter Entschädigung nach
Maßgabe folgender pauschaler Stornokosten je Teilnehmer verlangen.
Bis zum 45. Tag vor Beginn 15 % des Preises.
Bis zum 44. - 22. Tag vor Beginn 20 % des Preises.
Bis zum 21. - 15. Tag vor Beginn 30 % des Preises.
Bis zum 14. - 7. Tag vor Beginn 50 % des Preises.
Ab dem 6. Tag vor Beginn 70 % des Preises.
Ab dem 1. Tag vor Beginn 90 % des Preises.
nach Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtantritt ist eine Erstattung
der Veranstaltungsgebühr nicht mehr möglich.
Grundsätzlich wird mindestens ein Betrag in Höhe von € 15,00 als
Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt und Stornierung ab dem 45. Tag
vor Beginn erhoben.
Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.
Dem/der Teilnehmer/in bleibt die Erbringung des Nachweises
vorbehalten, dass die pauschalen Kosten überhaupt nicht oder in
wesentlich niedriger Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung
evtl. höherer Kosten behalten wir uns ausdrücklich vor.
Stand: September 2012
Text am 12.10.2012 eingestellt, LS
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