Allgemeine Lehrgangsbedingungen
Im Rahmen der Qualifizierung RUHR haben die beteiligten SSB/KSB Allgemeine Lehrgangsbedingungen vereinbart. Diese gelten für die Stadtsportbünde Bochum, Dortmund, Hagen, Herne und den Kreissportbund Ennepe-Ruhr.

1. Anmeldung / Zahlung
Die Anmeldung ist schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) an die Geschäftsstelle des in der Lehrgangsbeschreibung als Ausrichter benannten SSB/KSB zu richten. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt.

Mit der Anmeldung erteilt jede(r) Teilnehmer/in sein/ihr Einverständnis zum Einzug der Veranstaltungsgebühr(en) per Lastschrift. Wird die Lastschrift aus von dem/der Teilnehmer/in zu vertretenden Gründen von der Bank nicht eingelöst, werden die anfallenden Gebühren dem/der jeweiligen Teilnehmer/in in Rechnung gestellt. Die Einzugsermächtigung gilt nur für die auf der Anmeldekarte vermerkte(n) Veranstaltung(en).
Der Einzug der Veranstaltungsgebühr(en) erfolgt nach dem Versand der Einladung.

In Ausnahmefällen erfolgt eine Rechnungsstellung. Die Rechnung ist sofort fällig.

Die Teilnahmegebühren sind dem Lehrgangsverzeichnis zu entnehmen und sind, soweit nicht anders vermerkt, mehrwertsteuerfrei.

2. Teilnehmer/innenzahl
Alle Veranstaltungen erfordern eine Mindestteilnehmer-/innen-Zahl von grundsätzlich 12 Personen, es sei denn in der Lehrgangsbeschreibung ist ausdrücklich eine andere Mindestteilnehmer-/innen-Zahl benannt. Die jeweiligen Veranstalter können in Ausnahmefällen die Mindestteilnehmerzahl auch unterschreiten.
Wird die erforderliche Mindestteilnehmer-/innen-Zahl nicht erreicht, behält sich der jeweils ausrichtende SSB/KSB das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Die TeilnehmerInnen werden in diesem Fall schriftlich oder telefonisch spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.

3. Mindestalter / Teilnahmevoraussetzung
An den Veranstaltungen kann jeder teilnehmen. Es sei denn der Veranstaöter sieht besondere Teilnahmebedingungen vor. Bei minderjährigen TeilnehmerInnen ist eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

4. Ausrüstung
Alle Sport- und Übungsstätten dürfen nur mit sauberen Sportschuhen ohne färbende Sohlen betreten werden.
Die Referenten/innen sind berechtigt, TeilnehmernInnen den Zutritt und die Teilnahme bei Nichtbeachtung zu versagen.

5. Programmänderungen
Wir bemühen uns zur Durchführung der für die Veranstaltung jeweils angegebenen Termine einzuhalten. Programm-, Termin- und Ortsänderungen lassen sich jedoch nicht immer vermeiden. Ein Anrecht auf bestimmte Referenten/innen und/oder Veranstaltungsorte besteht nicht. Änderungen werden, soweit erforderlich, rechtzeitig mitgeteilt.

Änderungen und Berichtigungen nach Drucklegung bleiben vorbehalten.

6. Haftung / Versicherung
Eine Haftung für persönliche Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen oder beschädigt werden, wird nicht übernommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, wertvolle Kleidung, Wertsachen, Schlüssel u. a. nicht im Umkleideraum zu belassen.

Für alle Veranstaltungen im Rahmen des Sportversicherungsvertrages besteht bei der Sporthilfe e.V. Schutz für Unfälle und Haftpflichtschäden. Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der Sporthilfe e.V. in Lüdenscheid. Diese können dort eingesehen werden.

Die veranstaltenden SSB/KSB oder andere Veranstalter sind für ihre jeweiligen Angebote inhaltlich und wirtschaftlich selbst verantwortlich.

7. Datenschutz
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Stadtsportbünde Bochum, Dortmund, Hagen, Herne und der Kreissportbund Ennepe-Ruhr das Bundesdatenschutzgesetz einhalten und gem. § 28 BDSG die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich für eigene Zwecke vornehmen sowie Daten nur für den Zweck erheben, für den sie auch genutzt werden. Die Stadtsportbünde Bochum, Dortmund, Hagen, Herne und der Kreissportbund Ennepe-Ruhr verpflichten sich, die erhobenen Daten nur als Mittel zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke und satzungsgemäßer Aufgaben zu verwenden.

Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass Sie mit Ihrer Anmeldung zu unseren Lehrgängen und/oder Kursen Ihr Einverständnis für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des jeweiligen SSB/KSB erklären. (siehe Punkt 8).

Sie können Ihr Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Daten werden umgehend gelöscht.

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit der Veröffentlichung von während der Veranstaltung erstellten Fotomaterials einverstanden.

Der/die Teilnehmer/in erklärt sich ferner damit einverstanden, von den SSB/KSB über deren Angebote per Post, E-Mail oder Telefon informiert zu werden.
Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

8. Teilnehmer/innenverwaltung
Derzeit sind im Geltungsbereich des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen ca. 32.000 Personen mit einer ÜL-Lizenz und auch vergleichbaren Lizenzen registriert. Sowohl dieser großen Zielgruppe als auch potentiellen neuen Lizenznehmern möchte der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen ein umfassendes Qualifizierungsprogramm anbieten. Für diese Aufgabe engagieren sich dezentral operierende Qualifizierungszentren. Diese sollen zukünftig die Möglichkeit haben, gemeinsam auf einen umfangreichen Pool von Referent/innen für diese Qualifizierungsaufgaben zugreifen zu können. Weiterhin möchten wir auch allen Teilnehmern die Möglichkeit bieten, bei geringerer Auslastung oder mangels eigener Angebote vor Ort die alternativen Angebote benachbarter Qualifizierungszentren nutzen zu können. Um diese Leistung zu erbringen hat der LandesSportBund eine eigene Kurs- und Lehrgangsverwaltungssoftware "PRO-QUA" entwickelt. Die Qualifizierungszentren, welche diese Software bereits nutzen, und zukünftig alle Qualifizierungszentren sowie der LandesSportBund geben die personenbezogenen Daten ihrer Teilnehmer sowie sämtliche Veranstaltungsdaten in eine gemeinsame Datenbank ein. So bleibt auch gewährleistet, dass neben den einzelnen "Vor-Ort-Veröffentlichungen" auch zukünftig eine landesweite Öffentlichkeitsarbeit für das gesamte Qualifizierungspaket sichergestellt ist.
Wie auch unter 7. Datenschutz verlautbart, verpflichten sich der LandesSportBund und die beteiligten Qualifizierungszentren selbstverständlich, diese Daten nur ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der eigenen Geschäftszwecke und satzungsgemäßen Aufgaben zu verwenden.

9. Stornierung / Rücktritt
Stornierung oder Rücktritt sind schriftlich (per Post oder Fax) an die Geschäftsstelle des in der Lehrgangs- und Kursbeschreibung als Ausrichter benannten SSB/KSB zu richten.

a) Stornierung/Rücktritt im Zeitraum 4 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Für Stornierung/Rücktritt im Zeitraum von 4 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der Veranstaltungsgebühr, mindestens jedoch 15 €, erhoben.

b) Stornierung/Rücktritt im Zeitraum 2 Wochen bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Für Stornierung/Rücktritt im Zeitraum von 2 Wochen bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden grundsätzlich 50 % der Kursgebühr einbehalten.

c) Stornierung/Rücktritt im Zeitraum 5 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn
Bei Stornierung/Rücktritt im Zeitraum von 5 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn findet die Veranstaltung auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl statt und eine Erstattung der Veranstaltungsgebühr ist nicht mehr möglich.

d) Stornierung/Rücktritt nach Veranstaltungsbeginn oder Nichtantritt
Bei Stornierung/Rücktritt nach Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtantritt ist eine Erstattung der Veranstaltungsgebühr nicht mehr möglich. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt

Dem/der Teilnehmer/in bleibt die Erbringung des Nachweises vorbehalten, dass die pauschalen Kosten überhaupt nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung evtl. höherer Kosten behalten wir uns ausdrücklich vor.

10. Schriftform
Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der Allgemeinen Lehrgangsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise für beide Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.
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