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• Abgabeschluss ist der 15. März des lfd. Jahres.
• Alle Maßnahmen für das lfd. Jahr müssen aufgeführt sein.
• Abgabe in einfacher Ausfertigung.
• Vereins-Namen nicht vergessen.
• Name, Anschrift und Telefonnummer des jeweiligen Jugendwartes bitte auf der Rückseite angeben.
• Wird kein Antrag eingereicht, kann auch keine Maßnahme abgerechnet und bezuschusst werden.
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