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• Abgabeschluss ist jeweils der 15. eines Monats zum Quartalsende
• Jede Maßnahme muss einzeln abgerechnet werden.
• Abgabe in zweifacher Ausfertigung (nur der Verwendungsnachweis, nicht die Rechnungen).
• Abrechnung vollständig ausfüllen.
• Nur Originalbelege, keine Kopien.
• Bei den päd. Mitarbeitern (Helfern) ist auf den Quittungen die volständige Adresse anzugeben.
Ferner ist zu beachten:
Kinderfeste, Elternabende
• Programm beifügen.
• Saalmiete und Verzehr in getrennten Rechnungen ausstellen lassen.
Disco-/ Tanzveranstaltungen
• Programm nicht erforderlich.
• Speisen und Getränke werden nicht bezuschusst.
Wochenendfreizeiten
• Programm und Teilnehmerliste beifügen
• Nur kulturelles Programm, keine Wettkampf- oder Turnierveranstaltung
• Dauer max. 4 Tage
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